Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Kraftfahreignung. Sie wird deshalb beibehalten.
Um sicherzustellen, dass sie nach einheitlichen, sachlichen und verbindlichen Kriterien durchgeführt wird, sind folgende Bestimmungen geschaffen worden:
- Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen,
- wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,
- ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
- Eignungszweifel im Hinblick auf die Einnahme von Drogen vorliegen,
- die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen worden ist.
Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen nun einem Qualitätssicherungsystem, das durch die Bundesanstalt für Straßenwesen als neutrale Stelle überprüft wird.