EU-Kommission arbeitet an Neuregelung für Autoersatzteile
Teurer Designschutz
Im Juni beschäftigt sich die EU-Kommission mit dem Designschutz. Alle Autofahrer, die Unfallreparaturen aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, betrifft diese Neuregelung. Die Richtlinie von 1998 gab den Regierungen bei der Umsetzung noch Spielraum. Nun geht es um die Frage, ob Automobilher-steller das Design von sichtbaren Karosserieteilen wie Motorhauben, Scheinwerfer oder Autoglas im Ersatzteilgeschäft schützen dürfen. Gibt es ein solches Schutzrecht, können Autokonzerne es jederzeit allen alternativen Herstellern und Händlern verbieten, solche Teile in Deutschland herzustellen oder zu vertreiben. Die Konsequenz: Die Autokonzerne kontrollieren den Markt und bestimmen den Preis, den der Autofahrer zu zahlen hat.
Es besteht die Gefahr, dass die Kommission dem massiven Druck der Automobilindustrienicht standhält und zu ihren Gunsten entscheidet. Wenn das der Fall sein wird, werden nicht nur die Autofahrer bei Reparaturen tiefer in die Tasche greifen müssen, auch Arbeitsplätze werden durch Produktion in Niedriglohnländern gefährdet.
Die Lösung, mit der sowohl der Autofahrer als auch die Hersteller zufrieden sein können, ist die Einführung einer Reparaturklausel, die Ersatzteile vom Designschutz ausnimmt und ihn auf das Geschäft mit Neufahrzeugen begrenzt.