Stirbt ein Mann nach einem Sturz mit seinem Motoroller, so muss die private Unfallversicherung die Versicherungssumme an die Witwe auch dann auszahlen, wenn der Unfall durch einen Herzinfarkt ausgelöst wurde. Entscheidend war hier die Feststellung eines Gutachters, dass der Rollerfahrer beim Sturz noch gelebt hat.