Günstigste Reparaturmethode wählen!
Es besteht die Verpflichtung eines..
Es besteht die Verpflichtung eines Unfallsgeschädigten, den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Es besteht daher zumindest dann kein Anspruch auf Kostenerstattung einer herkömmlichen Ausbeulung gem. Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt, wenn diese auch eine wesentlich kostengünstigere lackschadenfreie Ausbeultechnik anbietet, die ebenfalls anwendbar gewesen wäre.
OLG Karlsruhe - Az: 19 U 57/03