Nach dem Überholen mit Tempo 150 scherte der Überholer wieder ein, konnte jedoch einer quer auf der Fahrbahn liegenden Holzplatte nicht mehr ausweichen. Durch das Überfahren zerbrach sie in Trümmer. Die beschädigten das folgende Auto schwer. Dessen Fahrer wollte Schadensersatz, bekam ihn aber nicht. Begründung: Unabwendbares Ereignis.