Der bloße Hinweis im Urteil, es lägen keine konkreten Anhaltspunkte für einen anderen Fahrzeugführer vor, schließt die nahe liegende Möglichkeit, das Motorrad einem Bruder überlassen zu haben, nicht aus.
OLG Braunschweig vom 16.06.2003 1 Ss (B) 21/03 DAR 2003, 471 ... [weiter lesen]
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an, da diese keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe. Folgende Gründe führten zu der Entscheidung:
Die höchstzulässigen Geschwindigkeiten wurden in den letzten Jahren ständig herabgesetzt. Dies hat trotz Zunahme der Fahrleistung um die Hälfte und Zunahme des Fahrzeugbestandes um ein Fünftel zu einer Senkung der Verkehrstoten um 13 % geführt. Auch ... [weiter lesen]
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entsprach dem Urteil nicht. Maßgebend für das Gericht war allein das bundesweite Ozongesetz, das die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen erst bei einer anhaltenden Konzentration von 240 Mikrogramm vorsieht. Allerdings äußerten die Richter ernsthafte Bedenken an der Wirksamkeit des Gesetzes. Trotz der gerade im Ballungsraum Frankfurt wiederholt aufgetretenen hohen Ozonkonzentrationen, sei es seit dem I ... [weiter lesen]
Autofahrer können danach gegen unrechtmäßig aufgestellte Verkehrszeichen allerdings nur binnen eines Jahres nach Aufstellung Widerspruch einlegen oder im Klageweg gegen die unzulässig Verkehrsregelung vorgehen. ... [weiter lesen]
Einem Autofahrer ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch dann eine grobe Pflichtwidrigkeit vorzuwerfen, wenn ihm nach seinen eigenen Angaben eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h zunächst "bewusst" war und er dann wegen einer Verbreiterung der Straße und einer angeblichen Ablenkung durch seine im Auto streitenden Kinder der Annahme war, die Geschwindigkeitsbeschränkung wäre aufgehoben. ... [weiter lesen]
Daran ändert auch die Behauptung des Verkehrssünders nichts, er habe den Tempomat seines Fahrzeuges auf 120 km/h (bei erlaubten 100 km/h) eingestellt. ... [weiter lesen]
Das Oberlandesgericht Düsseldorf belehrte ihn eines Besseren: Tempo-30-Zonen in Wohngebieten dienen nicht nur dem Schutz von Fußgängern insbesondere spielender Kinder, sondern auch dem Schutz der Anlieger vor Lärm und Abgasen. Der rasante Autofahrer muß einen Monat auf seinen Führerschein verzichten. ... [weiter lesen]