Ein Fahrzeughalter ist in Deutschland laut §1 KraftStG zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) verpflichtet. Die Steuer bemisst sich bei PKW und Motorrädern nach Hubraum, Art des Motors (Diesel- oder Ottomotor) und der Schadstoffklasse. Welcher Steuerklasse ein PKW angehört, lässt sich aus den letzten beiden Ziffern (= Schadstoffschlüssel) des 6-stelligen Eintrags unter Fahrzeug- und Aufbauart (Ziffer 1) im Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief ablesen.
Informieren Sie sich hier, wieviel Kfz-Steuer ihr Fahrzeug kosten wird. Mit dem Kfz-Steuerrechner können Sie die Kosten pro Jahr für einen Pkw ausrechnen.
Bitte beachten: bei diesem Kfz-Steuerrechner handelt es sich um ein unverbindlcihes Angebot der Santander Consumer Bank AG. Rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend.