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Versicherungs-Policen Tipps

Eine Auto-Haftpflicht (Typklassen von 10 bis 25) muss jeder Halter abschließen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Sie kommt für Unfallschäden auf, die man anderen im Straßenverkehr zufügt. Hier sollte man die unbegrenzte Deckung wählen. Grund: Schützt beim Mega-Schaden vor dem finanziellen Ruin. Die Teilkasko (freiwillig) kommt für Schäden am eigenen Auto auf, zahlt in der Regel bei Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Wildunfall. Tipp: Eine entsprechende Selbstbeteiligung spart Prämie. Die Vollkasko ist zwar teuer, kommt indes für sämtliche Unfälle auf, egal ob fremd- oder selbstverschuldet. Sie macht jedoch in der Regel nur Sinn bei Autos, die nicht älter als vier Jahre sind.

Wie kann ich meine Versicherung kündigen?
In der Regel zum neuem Jahr. Außerdem haben Sie Sonderkündigungsrechte, wenn zum Beispiel Ihr Versicherer die Beiträge erhöht hat oder Ihr Auto in eine andere Typ- und Regionalklasse eingestuft wird.

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Für den wechsel zum neuen Jahr muss die Kündigung also bis spätestens zum Stichtag 30 November bei der alten Versicherung eingehen.
Tipp: Immer per Einschreiben mit Rückschein kündigen. Ihre neue Police müssen Sie zum 1. Januar abschließen.

Muss ich meine Kündigung begründen?
Nur, wenn Sie sich auf ein Sonderkündigungsrecht beziehen.
Wichtig: Ihre Kündigung sollte immer die alte Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen Ihres Autos enthalten.

Sir Huckleberry versichert gegen Flaschtanken (Benziner mit Diesel befüllt). Oder die Smart Versicherung gegen mehr als fünf Parktickets im Monat. oder die Police gegen ein bundesweites Tempolimit auf Autobahnen.

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Mittwoch, 23. Mai 2012