Zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie eine Kaskoversicherung abschließen. Diese kommt z.B. für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf. Man unterscheidet in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung die beide freiwillig, also keine Pflichtversicherungen sind.
Die Vollkaskoversicherung ist sozusagen der Komfort-Schutz für Ihr Fahrzeug. Zusätzlich zur Teilkasko sind bei der Vollkaskoversicherung weitere Risiken abgesichert. Neben einem Blechschaden nach einem eigenverschuldeten Unfall übernimmt die Vollkaskoversicherung z.B. auch Schäden, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden (z.B. verkratzen Ihres Autos).
Nicht versichert sind z.B. Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen oder Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.
In der Vollkaskoversicherung ist immer auch eine Teilkaskoversicherung eingeschlossen.
Die Bedingungswerke der Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich in der Vollkaskoversicherung zum Teil. So verzichten manche Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Der Beitrag zur Vollkaskoversicherung hängt von der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und den schadenfreien Versicherungsjahren ab. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung und je besser die Schadensfreiheitsklasse, desto günstiger wird die Prämie. Im Schadensfall sollten Sie deshalb abwägen, ob es sich nicht lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen, anstatt zu riskieren, im nächsten Jahr in der Schadensfreiheitsklasse "hochgestuft" zu werden.
Tipp: Führen Sie einen unverbindlichen Versicherungsvergleich durch und finden Sie den für Sie günstigsten Anbieter.
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