Idiotentest" zurückbekommen. Er muss Ersttäter sein, an acht Gruppengespräche teilgenommen haben sowie mit Erfolg eine verkehrspsychologische Intensivberatung absolviert haben.
LG Hof, 1 Qs 3/03 ... [weiter lesen]
Diese inzwischen gefestigte Rechtsprechung bestätigte nun das Oberlandesgericht Hamm auch für den Fall, daß der Beifahrer wegen eigener Volltrunkenheit die Fahruntüchtigkeit des Fahrers nicht mehr erkennen konnte. Das Gericht ging davon aus, daß sich der Beifahrer durch das gemeinsame Zechgelage mit dem Fahrer selbst verschuldet in den "vorübergehenden Zustand des Ausschlusses der freien Willensbestimmung" versetzt habe. Er muß sich dah ... [weiter lesen]