Ein Autofahrer stellte seinen PKW am..
Da der bei Beginn der Arbeiten geparkte PKW immer noch vorhanden war und die Bauarbeiten behinderte, wurde er abgeschleppt.
Bei seiner Rückkehr fand der überraschte Urlauber seinen Wagen auf dem Betriebshof des Abschleppunternehmens wieder, das den PKW nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten von 184,71 DM herausgab. Der Autofahrer verlangte von der Straßenverkehrsbehörde die Erstattung dieser Kosten.
Das OVG Münster verneinte den ...
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