Saugen sich die oberen Türdichtungen eines Pkws bereits bei normalem Niederschlag derart mit Wasser voll, dass die Türen bei Frost an der Dachleiste festfrieren und sich nicht mehr öffnen lassen, stellt dies einen erheblichen Mangel dar, der zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt. Der vom Oberlandesgericht Hamm entschiedene Fall betraf einen VW Golf IV Variant. ... [weiter lesen]
Der Käufer eines Neuwagens kann den Kaufpreis mindern, wenn das Fahrzeug bei der Übergabe bereits eine nicht unerhebliche Fahrleistung aufweist, die darauf schließen lässt, dass das Fahrzeug schon zu Verkehrszwecken benutzt wurde. Ist der Händler nicht in der Lage, einen Kilometerstand von 103 km nachvollziehbar mit Überführungs- oder Testfahrten im Rahmen einer noch zum Herstellungsprozess gehörenden Qualitätskontrolle zu begründen, rechtfertigt ... [weiter lesen]
Wird ein Kaufvertrag über einen Neuwagen - wie üblich - lediglich vom Autohändler unterschrieben, kommt die in dem Vertrag enthaltene Garantiezusage nur zwischen dem Käufer und dem Vertragshändler und nicht (auch) mit dem Fahrzeughersteller zustande. ... [weiter lesen]
Das Oberlandesgericht Dresden gab dem Käufer im Prinzip recht, indem es feststellte, daß ein Auto, das bereits mehrere Wochen auf den Händler zugelassen war, kein "fabrikneues Fahrzeug" mehr ist. Durch die Vorzulassung hat der Käufer nämlich erhebliche Nachteile: So verkürzen sich die Fristen für die Gewährleistung sowie für die Hauptuntersuchung. Durch die Eintragung eines zweiten Halters wird der Wert des Fahrzeuges gemindert. Ferner ... [weiter lesen]