Ein Autofahrer, der mit 1,92 Promille einen Unfall verursacht und dem deswegen die Fahrerlaubnis für 18 Monate entzogen wurden, kann den Schein bei der Erfüllung bestimmter Auflagen eher und ohne "Idiotentest" zurückbekommen. Er muss Ersttäter sein, an acht Gruppengespräche teilgenommen haben sowie mit Erfolg eine verkehrspsychologische Intensivberatung absolviert haben.