Wird ein im Straßenverkehr auffällig gewordener Autofahrer erst mehrere Stunden später zu Hause von der Polizei aufgesucht und dort ein Promillegehalt von 1,37 im Blut festgestellt, so darf ihm dennoch nicht einfach..
Wird ein im Straßenverkehr auffällig gewordener Autofahrer erst mehrere Stunden später zu Hause von der Polizei aufgesucht und dort ein Promillegehalt von 1,37 im Blut festgestellt, so darf ihm dennoch nicht einfach der Führerschein entzogen werden. Der Fahrer behauptete, erst zu Hause mehrere Bier getrunken zu haben.