Ein Mietwagenfahrer verursachte einen Auffahrunfall und wollte dem Vermieter den Schaden nicht ersetzen. Seine Begründung: die Bremsen hätten versagt. Beweisen konnte er dies jedoch...
Ein Mietwagenfahrer verursachte einen Auffahrunfall und wollte dem Vermieter den Schaden nicht ersetzen. Seine Begründung: die Bremsen hätten versagt. Beweisen konnte er dies jedoch nicht, er verlangte vom Vermieter vielmehr den Beweis des Gegenteils. Doch dazu sei der nicht verpflichtet, entschieden die Richter