Zwei Autofahrer lieferten sich im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberprüfung auf einer Rennstrecke einen Wettkampf. Es kam zum Crash. Der Überholer hatte ihn durch einen Dreher ausgelöst. Der Überholte forderte daraufhin 25000 Euro Schadenersatz für sein demoliertes Auto. Das Gericht wies seine Klage ab mit der Begründung: Bei Autorennen sei die Gefahr von Zusammenstößen eben gegeben, selbst bei Einhaltung aller Regeln.