Themenübersicht Kfz-Recht
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Unfallflucht bei geringen Schaden
Entfernt sich ein Unfallverursacher vom Tatort..
Entfernt sich ein Unfallverursacher vom Tatort, weil er glaubt, er habe nur einen geringen Schaden angerichtet, so kann er nict wegen Unfallflucht belangt werden, wenn die Polizei den Schaden auch nur auf 100 Euro schätzte. Tatsächlich mussten in dem Fall 1500 Euro angesetzt werden.
AG Saalfeld, 663 Js 29960/03