Sind an einem Halteverbotsschild mehrere weitere Verkehrszeichen angebracht, unter anderem auch ein mit einer zeitlichen Begrenzung versehenes Zusatzschild, so gilt dieses nur für das Verkehrszeichen direkt darüber. In dem Fall war der Wagen eines Autofahrers zu Recht abgeschleppt worden, weil er die Schilder falsch gedeutet hatte.